Zahlreiche Corona-Sonderregelungen, die zunächst bis Ende Juni befristet sind, werden bis 30. September 2021 verlängert, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden. Bei anderen Coronavirus-Sonderregelungen, zum Beispiel für Heilmittel oder häusliche Krankenpflege, hatte der G-BA bereits im März festgelegt, dass sie bis 30. September gelten.

Verlängert wurden auch die Sonderregelungen zur Vergütung der Videosprechstunde und von Telefonkonsultationen sowie für die Erstattung der Portokosten beim Versand von Folgeverordnungen und Überweisungen.

Ziel der Sonderregelungen ist es, die Praxen in der Pandemie zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. So sind unter anderem Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, Heilmitteln und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich.