Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte künftig für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtend eingeführt werden.

Diesen Vorschlag hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in einem neuen Gutachten unterbreitet. Und weiter: Nach Überzeugung des SVR können sich die Chancen der ePA-Nutzung für die Versorgung nur dann entfalten, wenn möglichst viele Menschen diese nutzen. Daher sei statt eines theoretisch dreifachen, praktisch jedoch umständlichen multiplen Opt-in-Verfahrens eine praktikablere und niederschwellige doppelte Opt-out-Regelung im Kontext der ePA der bessere Weg, so der SVR. Für die „informierte Entscheidung“ der Nutzer müsse es aber eine „medienwirksame“ Kampagne geben, nicht nur durch die Krankenkassen sondern auch durch Ärztevertreter.