Bei allem Ärger um die Digitalisierung gibt es doch auch hin und wieder erfreulichere Nachrichten zu diesem Thema. So haben der Deutsche Hausärzteverband und die Techniker Krankenkasse ihren Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) weiterentwickelt.

Wichtigste Ergänzung ist das neue Honorarmodul „Digitalisierung“. Danach erhält ein Primärarzt für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) einmal je Versichertem 35 Euro (GOP 1640). Zum Vergleich: Das gesetzliche Honorar für die ePA-Erstbefüllung beträgt lediglich 10 Euro. Zudem wird die ePA-Aktualisierung einmal im Quartal mit 7 Euro vergütet (GOP 1641) – gleichfalls ein Vielfaches der EBM-Bepreisung (1,67 Euro). Zur Förderung der Videosprechstunde können darüber hinaus einmal im Quartal 5 Euro je Patient zusätzlich abgerechnet werden (GOP 1540) – vorausgesetzt, dass wenigstens ein Arzt-Patienten-Kontakt in dieser Zeit am Bildschirm stattfand. Den Angaben zufolge gilt der HzV-Vertrag der TK derzeit bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen.