Der aktuelle Medizinklimaindex weist zwar aus, dass sich die Stimmungslage der Fachärzte zuletzt etwas aufgehellt habe, aber das heißt nicht, dass einige Praxen nicht zu kämpfen hätten. Die KBV drängt deshalb weiter auf eine Verlängerung des Corona-Schutzschirms.

Die Corona-Hilfen für Vertragsärzte sind Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aber sofort eine Verlängerung gefordert. Die Verlängerung des Rettungsschirms sei gerade für den ambulanten Bereich ein wichtiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Patienten so lange wie möglich nicht ins Krankenhaus kommen, und so den stationären Bereich leistungsfähig halten.

Schutzschirm hatte den Praxen bisher gut geholfen

Die bereits bekannten Abrechnungskennzahlen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen für das Jahr 2020 würden belegen, dass der bisherige Schutzschirm in Teilbereichen ganz erhebliche Stützungsfunktion entfaltet habe, so der Spitzenverband Fachärzte (SpiFa). Auch wenn es Bereiche gebe, in denen bisher keine Stützungsmaßnahmen notwendig waren, bleibe es jedoch dabei, dass gerade die deutlich durch den Rückgang der Patientenzahlen betroffenen Arztpraxen stabilisiert werden müssen. Der SpiFa fordert darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Bereinigungsvorschriften rechtzeitig anpasst, da durch die verringerte Patientenzahl im Jahr 2020 und den damit einhergehenden Rückgang der statistisch erfassten Krankheitslast der Patienten die Vertragsärzte in den Folgejahren bei der notwendigen Fortentwicklung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) effektive Honorarumsatzrückgänge hinnehmen müssen, die nur durch statistische Effekte entstehen, aber alleine auf die pandemische Situation zurückzuführen sind und nichts mit einer tatsächlich veränderten Morbidität zu tun haben.

Kein Ausgleich für extrabudgetäre Leistungen

Inzwischen liegt tatsächlich ein Gesetzentwurf für eine Fortgeltung der die epidemische Lage betreffenden Regelungen vor, die den KVen hier mehr Spielraum geben soll. Einen Haken hat die Sache allerdings: Im Gesetzentwurf steht nichts über Regelungen zum Ausgleich von extrabudgetären Leistungen, die aufgrund von Fallzahleinbrüchen in der Pandemie nur noch vermindert erbracht werden. Dazu gehören unter anderem Vorsorgeleistungen und ambulante Operationen, die beide während der ersten Welle der Pandemie teils deutlich eingebrochen waren. „Die Praxen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie die Versorgung in vollem Umfang aufrechterhalten haben, obwohl weniger Patienten behandelt werden konnten“, kritisiert KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Wie dringlich das Problem ist, zeigen auch vorläufige aktuelle Abrechnungsdaten des Zi. Demnach sind die Rückgänge bei manchen Früherkennungsleistungen auch im dritten Quartal nicht durch Fallzahlzuwächse ausgeglichen worden.

Hautkrebsscreening bleibt im Minus

So habe es beim Hautkrebsscreening von Juli bis September im Vorjahresvergleich sogar weiter Rückgänge um rund 15 % gegeben. Im März und April 2020 waren die Fallzahlen um bis zu 70 % eingebrochen. Ohne die Aufnahme der Leistungen außerhalb der MGV fürchtet die KBV eine „massive Ungleichbehandlung“: Diejenigen Arztgruppen, die einen großen Anteil ihrer Leistungen extrabudgetär erbringen, erhielten keinen Ausgleich und würden damit im Vergleich zu Ärzten, die überwiegend Leistungen innerhalb der MGV abrechnen, schlechter gestellt, heißt es in einer Stellungnahme der KBV zu den Plänen.



Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: DERMAforum, 2021; 25 (3) Seite 3