Frage: Ich musste kürzlich eine Leichenschau bei einer 51-jährigen Patientin vornehmen, die unerwartet von einer Reinigungskraft tot aufgefunden worden ist. Die Polizei war durch den Notarzt bereits informiert worden, da keine vorausgehende Erkrankung bekannt war. Aus meiner Sicht war die Todesursache unklar, sodass ich in der Todesbescheinigung das Feld "Obduktion" angekreuzt habe. Wird jetzt im Weiteren die Obduktion in jedem Fall durchgeführt bzw. wie ist der weitere "Verfahrensablauf"? Wer wird über das Ergebnis der Obduktion informiert?

Antwort: Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, daher gibt es 16 verschiedene Bestattungsgesetze und auch entsprechend viele leicht unterschiedliche Formulare für die Todesbescheinigung. Nicht alle Formulare enthalten das Feld "Obduktion". In jedem Fall ist es nur eine Empfehlung des Arztes, der den Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgefüllt hat. Ob eine Obduktion durchgeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Zu diesem Zweck wird bei ungeklärten und unnatürlichen Todesfällen die Polizei hinzugerufen. Diese nimmt die Fakten zur Leiche und dem Fundort auf und gibt diese zusammen mit einer Empfehlung an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Ergebnis der Obduktion bekommt zunächst einmal nur die Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen kann ein Arzt bei berechtigtem Interesse nachfragen, ob er die Ergebnisse der Obduktion erfahren darf. Diese Anfrage richtet man am einfachsten an die zuständige Rechtsmedizin.



Autor:

Dr. med. Sieglinde Ahne

Institut für Rechtsmedizin
79104 Freiburg

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (9) Seite 54