Wie jedes Jahr im August hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) auch diesmal ihre Empfehlungen aktualisiert. Die wahrscheinlich wichtigste Neuerung ist die Umstellung der Grundimmunisierung bei Säuglingen mit einem Sechsfachimpfstoff auf ein 2+1-Schema statt vorher 3+1. Außerdem gibt es neue Empfehlungen zu einigen beruflich bedingten Erkrankungen sowie zur Pertussisimpfung in der Schwangerschaft.

Bereits im Juni 2020 gab die STIKO bekannt, dass Säuglinge die Grundimmunisierung mit der Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Hib, Polio und Hepatitis B künftig nur noch dreimal im Alter von 2, 4 und 11 Monaten (2+1-Schema) statt wie bisher mit 2, 3, 4 und 11 – 14 Monaten (3+1-Schema) erhalten sollen [1]. Die Impfung mit 3 Monaten kann demnach entfallen. Lediglich Frühgeborene vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche sollen wie bisher mit vier Impfdosen geimpft werden. Außerdem weist die STIKO explizit darauf hin, nach Möglichkeit einen Kombinationsimpfstoff zu verwenden.

Weniger bringt mehr

Was ist der Hintergrund? Der einzige Grund für ein 3+1-Impfschema war bisher die Einführung der azellulären Pertussiskomponente. Für Kombinationsimpfstoffe ohne Pertussis wurde laut Fachinformationen auch bisher schon ein 2+1-Schema empfohlen. Es stellte sich also die Frage, ob eine Reduktion der Sechsfachimpfung um einen Termin zu einem geringeren Schutz gegen Pertussis führt. Dazu wurden in einem Review Daten gesammelt zum Vergleich der Wirksamkeit zwischen 2+1- und 3+1-Schema hinsichtlich der Pertussiserkrankungen. Es ergab sich nur ein marginaler Unterschied zugunsten des 3+1-Schemas. Diese geringe Risikoerhöhung könne aber in Kauf genommen werden, so die Argumentation der STIKO, weil der Nutzen einer ersparten Impfung überwiege. Durch weniger Impftermine erhofft sich die Kommission eine bessere Umsetzung durch Ärzte und Eltern, eine erhöhte Inanspruchnahme und zeitgerechteres Impfen.

Pertussisimpfung für Schwangere

Schwangere sollten zu Beginn des dritten Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche) mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Covaxis®, Boostrix®) gegen Pertussis geimpft werden, unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussisimpfung und in jeder Schwangerschaft [2]. Ist das Risiko für eine Frühgeburt erhöht, sollte der Impftermin in das zweite Trimenon vorgezogen werden.

Von dieser neuen Empfehlung verspricht sich die STIKO eine Reduzierung von Pertussiserkrankungen von Neugeborenen und jungen Säuglingen, bevor sie selbst geimpft werden können.

Japanische Enzephalitis

Zur Impfung gegen Japanische Enzephalitis ist in Deutschland nur der adjuvantierte Totimpfstoff Ixiaro zugelassen. Empfohlen wird eine Grundimmunisierung mit zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen (Schnellschema: im Abstand von einer Woche), eine Auffrischung bei erneuter bzw. fortgesetzter Exposition ist frühestens nach zwölf Monaten fällig und ggf. erneut nach zehn Jahren.

Indiziert ist die Impfung bei Aufenthalt in Risikogebieten (Südostasien, Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit. In besonderem Maße gilt die Empfehlung bei
  • Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete
  • Langzeitaufenthalt (über vier Wochen)
  • wiederholten Kurzzeitaufenthalten
  • Aufenthalten in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht.

Geimpft werden sollte außerdem Laborpersonal, das gezielt mit vermehrungsfähigen JEV-Wildtypstämmen arbeitet.

Masern, Mumps, Röteln

Nach 1970 geborene Personen sollten insgesamt zweimal mit dem MMR-Impfstoff geimpft werden, wenn sie in den folgenden Berufsfeldern bzw. Institutionen tätig sind:
  • Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Dies gilt auch für Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige.

Varizellen

Für dieselben Tätigkeitsbereiche wie bei MMR beschrieben mit Ausnahme von Fach-, Berufs- und Hochschulen gilt auch die neue Empfehlung zur zweimaligen Impfung gegen Varizellen, allerdings beschränkt auf seronegative Personen ohne Alterseinschränkung. Ist gleichzeitig eine MMR-Impfung berufsbedingt indiziert (s. o.), kann ein MMRV-Kombinationsimpfstoff verwendet werden.

FSME-Risikogebiete

An FSME-Risikogebieten sind in Deutschland neue Regionen in Sachsen und Thüringen hinzugekommen. Dies betrifft in Sachsen Dresden und den Landkreis Meißen, in Thüringen den Landkreis Schmalkalden-Meinigen und den Stadtkreis Suhl.


Literatur
1) Epidemiologisches Bulletin 26/2020 vom 25. Juni 2020
2) Epidemiologisches Bulletin 34/2020 vom 20. August 2020



Autorin:
Dr. med. Vera Seifert

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (16) Seite 40-41