Die Corona-Pandemie hat nicht zuletzt die ambulante medizinische Versorgung durcheinandergewirbelt. Es mangelte an Schutzausrüstung, Praxen mussten ihre Arbeitsabläufe umstrukturieren und z. B. Infektionssprechstunden einrichten, um die Patientenströme zu lenken. Viele Patienten haben aus Angst vor einer Ansteckung notwendige Arztbesuche ganz verschoben. Die ambulante ärztliche Versorgung muss sich jetzt an die Coronakrise anpassen, fordern DEGAM und Zi.

In ihrem gemeinsamen Anforderungspapier schlagen die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Maßnahmen vor, wie die ambulante ärztliche Versorgung während der Corona-Pandemie neu organisiert werden sollte. Ziel all dieser Maßnahmen sei es, dass Versicherte wieder angstfrei ihren Hausarzt aufsuchen oder notwendige Facharzttermine wahrnehmen können, so die Autoren.

Hausärzte bilden wichtigen Schutzwall

Vor allem den Allgemeinärzten komme in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie eine systemrelevante Rolle zu. So würden sie schon jetzt einen Großteil der COVID-19-Patienten betreuen, und nach der Lockerung der derzeitigen Maßnahmen werden sie als erste Ansprechpartner im Gesundheitssystem noch stärker in den Fokus rücken, meint DEGAM-Präsident Prof. Dr. Martin Scherer. Die fast 38.000 hausärztlichen Einzel- und Gemeinschaftspraxen bildeten im Rahmen der COVID-19-Pandemie einen Schutzwall für Krankenhäuser. Sie seien entscheidend dafür, die Infektion bis zur anvisierten Immunisierung großer Teile der Bevölkerung durch Impfungen oder durchgemachte Erkrankung zu kontrollieren.

85 % der COVID-19-Infizierten werden ambulant betreut

Stand Anfang Mai stünden den nur noch knapp 22.000 mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die zu etwa 85 % ambulant ärztlich betreut werden müssten, rund 1,8 Millionen Menschen gegenüber, die täglich hausärztlich versorgt werden. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Versorgung der weitaus größeren Anzahl, insbesondere chronisch kranker Patienten, durch COVID-19 beeinträchtigt wird. Deshalb müsse die ambulante medizinische Betreuung der COVID-19-Patienten in geeigneter Weise Teil der (haus-)ärztlichen Regelversorgung werden. Die Sorge vor einer COVID-19-Infektion dürfe nicht zu einer Unterversorgung aller anderen Patienten führen. Neben der Behandlung akuter Beschwerden umfasse die hausärztliche Versorgung insbesondere auch die umfangreichen Maßnahmen zur Vorsorge und der primären und sekundären Prävention von Krankheiten. Dafür sei ein regelmäßiger Kontakt zwischen Patient und Hausarzt erforderlich, stellt das Papier klar.

500.000 Coronatests täglich

Eine Kernforderung des gemeinsamen Papiers ist die systematische Testung der Patienten unter Risiko und der Gesundheitsberufe. Um das Pandemiegeschehen bei gelockerten Auflagen kontrollieren zu können, müssten ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Je nach Testprogramm und Pandemieverlauf sind nach Berechnungen des Zi etwa 500.000 Tests pro Tag erforderlich, um die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Infizierten und deren Kontaktpersonen in der Bevölkerung sowie die Bewohner von Pflegeheimen regelhaft zu testen. Durch geeignetes Pooling könnte damit eine noch größere Anzahl von Personen erfasst werden.

Anhand dieser Teststrategie könne auch ein Frühwarnsystem für die Rückfallsicherung aufgebaut werden, das zeigt, innerhalb welchen Zeitraums bei gegebenem Epidemieverlauf die Versorgungskapazitäten der Praxen und Krankenhäuser erschöpft sind. Dann könnte rechtzeitig durch gegebenenfalls wieder stärker kontakteinschränkende Maßnahmen gegengesteuert werden.

Dreiteilung der medizinischen Versorgung

Darüber hinaus schlagen Zi und DEGAM eine konsequente Dreiteilung der medizinischen Versorgung vor: Die Versorgung von Patienten ohne Verdacht auf COVID-19-Infektion, mit Verdacht auf eine COVID-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson sowie mit bestätigter COVID-19-Infektion.

Personen ohne Verdacht auf eine COVID-19-Infektion erhalten für ihre nicht COVID-bezogenen Beschwerden die Leistungen der Regelversorgung in den von ihnen bisher konsultierten Praxen. Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion oder in Quarantäne als Kontaktperson werden nach den geltenden Kriterien getestet. Patienten mit bestätigter COVID-19-Infektion sollten während der üblicherweise 14-tägigen Quarantäneperiode laufend beobachtet werden, da kurzfristige Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs beobachtet worden sind, die häufig letal enden. Mit Beginn der Quarantäneperiode sollte daher unverzüglich der Hausarzt verständigt werden. Wenn dieser die Versorgung nicht leisten kann, besteht für Patienten die Möglichkeit, einen Arzt über die Rufnummer 116117 zu finden. Bei der Verlaufsbeobachtung ist je nach vorliegender Symptomatik eine Kombination aus telemedizinischem Monitoring und persönlichem Kontakt realisierbar.

Vergütung anpassen

Soweit nicht bereits durch Infektsprechstunden in Hausarztpraxen abgedeckt, seien Coronapraxen bzw. Infektambulanzen in Ballungsräumen denkbar, führt das Papier weiter aus. Sie sollten in regulären Praxisräumen untergebracht werden, solange diese ausreichend räumliche Distanz ermöglichen. Aufsuchende Dienste kämen aufgrund der Zeit- und Ressourcenanforderungen nur für immobile Patienten bzw. bei entsprechenden Quarantäneauflagen infrage. In diesem Zusammenhang müssten für die Verlaufsbeobachtung durch den Hausarzt oder den aufsuchenden Dienst eigene Vergütungspositionen geschaffen werden, die die KVen bei den Krankenkassen geltend machen können, fordert das Papier abschließend und fügt noch hinzu, dass Bund und Länder dafür Sorge tragen müssten, dass die ambulante Versorgung und die Pflegeeinrichtungen mit ausreichend Schutzausrüstung ausgestattet werden. Außerdem sollte die Möglichkeit zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis auf Weiteres verlängert werden.



Autor:
Dr. Ingolf Dürr

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2020; 42 (11) Seite 34-37